Vorbeugung einer Ansteckung/Übertragung in der Zahnarztpraxis

Die inzwischen vorliegenden Informationen aus Wuhan (China) besagen, dass – obwohl dort die größte zahnärztliche Behandlungseinrichtung zwei Monate lang (Dezember 2019 und Januar 2020) ohne Kenntnis der Problemlage 120.000 Patienten unter normalen Bedingungen (Aerosol, einfacher Mundschutz) behandelt hat – sich „nur“ 9 von 1.098 Teammitarbeitern mit dem Corona-Virus infiziert haben (3 zuhause, 6 möglicherweise bei der Arbeit).

Demgegenüber stehen Tausende, die sich im allgemeinmedizinischen Bereich infiziert haben, besonders betroffen waren HNO und Ophthalmologie. Die chinesischen Kollegen führen die äußerst geringe Infektionsrate im zahnärztlichen Bereich auf die konsequente Umsetzung der klassischen Schutzmaßnahmen zurück. Vor diesem Hintergrund sind die zahnärztlichen Teams nicht die gefährdetste Gruppe und schon gar nicht „Hotspots“ oder „Superspreader“, wie häufig behauptet wird.

Das zahnärztliche Team unterliegt in Deutschland schon immer strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen, und zwar unabhängig von der derzeitigen Situation.

Denn diese Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (Viren und Bakterien, wie z. B. bei Masern oder HIV), zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen.

Diese Richtlinien betreffen jede Praxis, jeden Zahnarzt, jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin gleichermaßen. Darüber hinaus sollte zum Gesundheitsschutz von Patienten sowie der Mitarbeiter in den Praxen folgendes beachtet werden, um einer Ansteckung/Übertragung mit SARS-CoV-2 vorzubeugen:

Jeder Patient wird im Vorfeld des Zahnarztbesuches telefonisch sowie erneut beim Betreten der Praxis auf COVID-19-Symptome der vergangenen zwei Wochen abgefragt und muss sich die Hände beim Betreten und Verlassen der Praxis desinfizieren.
Jede/r Mitarbeiter/in trägt in der ZA-Praxis einen Mund-Nasen-Schutz, auch im Gespräch miteinander. Rezeptionsbereiche sollten durch eine flüssigkeitsdichte Abtrennung geschützt werden.
Auf jede körperliche Begrüßung sollte verzichten werden.
Behandlungsplanungen/Termine sollten so ausgerichtet sein, dass die Abstandsregeln sowohl im Rezeptions- als auch im Wartebereich eingehalten werden können. Angehörige sollten außerhalb der Praxis warten.
Während der gesamten Patientenbehandlung werden Brille/ggf. Schutzvisiere/ Schutzschilde, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und ggf. Schutzkittel getragen. Nur durch den ordnungsgemäßen Sitz und die Einhaltung der Griffdisziplin bleibt Barrierefunktion der Schutzkleidung gewährleistet. Suffiziente Absaugung wird strengstens beachtet. Eine Aerosolentstehung wird möglichst minimiert.
Zwischen den Patientenkontakten werden die geltenden Hygienevorschriften umgesetzt.
Regelmäßig sollten Team-Besprechungen stattfinden, in denen die nötigen Maßnahmen und Routinen erneut erörtert, Fragen geklärt und ggf. Anpassungen vorgenommen werden.
In den Behandlungspausen sollten die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Mitarbeiter/innen eingehalten werden.
Mitarbeiter/innen mit COVID-19-Risikofaktoren für schwere Verläufe sollen aus dem Patientenkontakt entfernt/nach Hause und – wo möglich – ins Homeoffice geschickt werden.

Die Entscheidung über die erforderliche Behandlung am konkreten Patientenfall trifft die Zahnärztin oder der Zahnarzt abhängig vom individuellen Risiko und der Komplikationsdichte des Eingriffs.

Das betrifft nicht nur Notfallbehandlungen, sondern kann einen Eingriff umfassen, der die Beschwerden des Patienten kurz-, mittel- oder langfristig lindert oder die Verschlimmerung der bestehenden Erkrankung vermeidet. Bei der Terminplanung sollte dies beachtet und im Vorfeld mit dem Patienten telefonisch besprochen werden.

Sofern Patienten dem Team gegenüber Unsicherheiten äußern, sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt informiert werden, um eine entsprechende Aufklärung, auch telefonisch, durchzuführen.